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Förderung von Photovoltaik- und Solaranlagen

PV-Anlage auf der Volksschule

Voraussetzungen für die Zuerkennung des Investitionszuschusses von 10 % der Errichtungskosten (Module, Wechselrichter, Verkabelung, Montagematerial und Arbeitszeit) aber max. 700 € einer Aufdach- oder Indachanlage:

 

1. Der Förderungswerber muss unter Beibringung einer Anlagenbeschreibung, einer Inbetriebnahme-Bestätigung mit Datum, eines dafür befugten Unternehmens und einer saldierten Rechnung um die Zuerkennung der Förderung ansuchen.


2. Das Ansuchen um einen Investitionszuschuss muss im gleichen oder Folgejahr der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.


3. Für jedes Grundstück kann nur 1 x für einen Solar- und einen Photovoltaikanlageninvestitionszuschuss angesucht werden.

Formulare

Zuständigkeiten