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Bildungsförderung

studentenEine gute Ausbildung ist wichtig und ein guter Erfolg sollte belohnt werden.

Deshalb hat die Gemeinde beschlossen herausragende Leistungen bei Lehrabschluss, Matura und Studium zu fördern.

  • Der Antrag ist an die Gemeinde Matzendorf-Hölles zu richten (Antragsformular siehe unten).
  • Die Gemeinde prüft das Vorliegen der Leistungskriterien, sowie die notwendige Ortsansässigkeit aus dem Melderegister.
  • Die Bildungsförderung wird nur einmal im Jahr ausgeschüttet, wobei sich die Gemeinde die Wahl des Zeitpunkts ausdrücklich vorbehält (Vorrangig im Zuge der Jungbürgerfeier).
  • Diese Förderungen können maximal 2x in Anspruch genommen werden!


Es sind folgende Förderungssätze seit dem 1.1.2019 festgelegt:

Lehrabschluss oder Fachschule (ausgezeichneter Erfolg)€ 300,00
Lehre mit Matura (ausgezeichneter Erfolg)€ 300,00
Matura (ausgezeichneter Erfolg)€ 300,00
Meisterprüfung (ausgezeichneter Erfolg -  unbeschlossen) € 300,00
Bachelor (3 Jahre Mindeststudiendauer)€ 400,00
Universität / FH (5 Jahre Mindeststudiendauer)€ 500,00
Master (Mindeststudiendauer)€ 500,00
Doktorat / PhD€ 500,00
Promotion sub auspiciis€ 730,00


Formulare

Zuständigkeiten