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Baukostenzuschuss

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss dient zur Abfederung der Aufschließungskosten und kann in der Höhe von 20% der Aufschließungskosten aber höchstens in der Höhe von €  4.000,- unter folgenden Voraussetzungen zuerkannt werden:

  1. Die Aufschließungskosten für das betroffene Grundstück wurden nach dem 01.01.2010 vorgeschrieben.
  2. Der Bauwerber war vor Baubeginn unmittelbar 5 Jahre im Gemeindegebiet ansässig.
  3. Der Bauwerber errichtet ein Wohnhaus nach den Bestimmungen der NÖ Wohnbauförderung.
  4. Fertigstellung der Kellerdecke (bzw. 1.Geschoßdecke).

Auszahlungsvarianten:

  1. Die Auszahlung erfolgt über Antrag nach Fertigstellung der Kellerdecke (bzw. 1. Geschoßdecke) mittels Überweisung auf ein vom Antragsteller genanntes Konto.
  2. Bei aushaftenden Aufschließungskosten wird der Baukostenzuschuss in Abzug gebracht.

Hier Richtlinien und Antragsformular zum Download: